Das BTHG – Personenzentrierung und Selbstbestimmung
BTHG für Einsteigerinnen und Einsteiger
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) steht für einen grundlegenden Wandel in der Eingliederungshilfe. Im Mittelpunkt stehen nicht mehr Defizite oder institutionelle Strukturen, sondern die individuellen Rechte, Wünsche und Ziele des einzelnen Menschen. Die gesetzliche Neuausrichtung orientiert sich an den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und verfolgt das Ziel, Selbstbestimmung, gleichberechtigte Teilhabe und personenzentrierte Unterstützung nachhaltig zu stärken. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet dies, ihre professionelle Rolle neu zu verstehen und Assistenz konsequent an den Bedürfnissen und Lebensentwürfen der begleiteten Menschen auszurichten.
Diese praxisorientierte Weiterbildung vermittelt ein verständliches und fundiertes Grundlagenwissen zum Bundesteilhabegesetz. Im Mittelpunkt stehen nicht juristische Detailfragen oder das Auswendiglernen von Gesetzestexten, sondern das Verständnis der gesellschaftlichen, historischen und fachlichen Entwicklungen, die zur Entstehung des BTHG geführt haben. Die Teilnehmenden lernen die zentralen Leitgedanken des Gesetzes kennen und verstehen deren Bedeutung für die tägliche Arbeit in der Eingliederungshilfe.
Ein Schwerpunkt der Weiterbildung liegt auf der historischen Entwicklung des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen. Ausgehend von gesellschaftlichen Wertvorstellungen und dem Wandel professioneller Haltungen wird nachvollziehbar, warum sich die Eingliederungshilfe von einem überwiegend fürsorgeorientierten System hin zu einer personenzentrierten Assistenz entwickelt hat. Dabei wird der Zusammenhang zwischen Menschenrechten, Inklusion, Selbstbestimmung, Teilhabe und professioneller Verantwortung herausgearbeitet.
Ein weiterer Schwerpunkt beschäftigt sich mit den Grundprinzipien des BTHG und ihrer praktischen Umsetzung. Die Teilnehmenden lernen zentrale Begriffe wie Personenzentrierung, Assistenz, Bedarfsermittlung, Gesamtplanung, Teilhabeplanung, Sozialraumorientierung, Lebensweltorientierung und individuelle Zielplanung kennen. Anhand praxisnaher Beispiele wird verdeutlicht, wie Unterstützungsleistungen gemeinsam mit den leistungsberechtigten Menschen entwickelt werden und welche Bedeutung transparente, interdisziplinäre sowie zielorientierte Planungsprozesse für eine personenzentrierte Assistenz besitzen.
Die Weiterbildung legt besonderen Wert auf die Reflexion der eigenen professionellen Haltung. Im Mittelpunkt stehen Fragen nach Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit, Schutz, Fürsorge, Verantwortung und professioneller Assistenz. Anhand praxisnaher Fallbeispiele diskutieren die Teilnehmenden typische Konflikte ihres Berufsalltags und entwickeln gemeinsam Handlungsmöglichkeiten, die den Grundsätzen des BTHG, den Menschenrechten und einer personenzentrierten Begleitung entsprechen.
Die Weiterbildung verbindet theoretische Grundlagen mit intensiver Fallarbeit, Gruppenübungen und moderiertem Erfahrungsaustausch. Ziel ist es, das Bundesteilhabegesetz nicht als Gesetzestext, sondern als fachliche Orientierung für professionelles Handeln zu verstehen. Die Teilnehmenden gewinnen Sicherheit im Umgang mit den Leitgedanken des BTHG, reflektieren ihre eigene Fachposition und entwickeln konkrete Handlungsmöglichkeiten für eine personenzentrierte, ressourcenorientierte und selbstbestimmungsfördernde Assistenz im beruflichen Alltag.
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Wann?Montag, 16. November 2026, 9:00 – Dienstag, 17. November 2026, 16:30
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Wo ist das?Raum 4Herzbergstraße, 87-99, 2.OG10365 Berlin
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Kursleitung
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Kosten
395,00 €, ermäßigt 98,00 €