Ermäßigungen

Die Ermäßigung kann in Anspruch genommen werden von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden, Studierenden, Freiwilligendienstleistenden, Empfänger von Leistungen nach ALG I und II, sowie Schwerbehinderten (Grad der Behinderung von mindestens 50%) gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung.

Kontrolle der Ermäßigung vor Ort (bei Eintritt bitte den entsprechenden Ausweis vorzeigen).